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Der European Accessibility Act: Was Sie wissen müssen

Setzt Ihr Unternehmen den European Accessibility Act (EAA) um? Da die Frist für 2025 nun verstrichen ist, geht es bei der Barrierefreiheit Ihrer digitalen Produkte, Dienstleistungen und Kommunikation nicht mehr nur um Compliance. Es ist vielmehr eine wegweisende Chance, Ihre Zielgruppe zu erweitern und eine integrativere Marke aufzubauen. Hier ist ein Überblick über alles, was Sie wissen müssen.
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Barrierefreiheit ist entscheidend. Ganz gleich, ob Sie in der Geschäftsführung oder in der Softwareentwicklung tätig sind: Barrierefreie Produkte und Dienstleistungen anzubieten, ist nicht nur empfehlenswert, sondern mit dem European Accessibility Act (EAA) nun auch eine gesetzliche Anforderung in der gesamten Europäischen Union. Diese wegweisende Richtlinie soll ein inklusiveres digitales Erlebnis schaffen. Das Gesetz gilt jedoch nicht nur für europäische Unternehmen. Es betrifft alle Firmen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten.

Was ist der European Accessibility Act (EAA)?

In der Der EAA oder die Richtlinie (EU) 2019/882 ist ein umfassendes Gesetz, das einheitliche Standards für Barrierefreiheit in der gesamten EU vorschreibt. Das Ziel? Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglicher zu machen. Zudem soll die Inklusion gefördert werden, indem uneinheitliche Vorschriften zur Barrierefreiheit in den EU-Mitgliedstaaten beseitigt werden.

Warum gibt es den EAA?

Im Kern geht es beim EAA um die Schaffung einer inklusiven Gesellschaft. Er stärkt Menschen mit Behinderungen, indem er ein unabhängiges Leben und die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht. Auf Makroebene harmonisiert das Gesetz die Anforderungen an die Barrierefreiheit in der gesamten EU und erleichtert so den grenzüberschreitenden Handel für Unternehmen.

Wer profitiert vom EAA?

Der EAA orientiert sich bei der Definition von Menschen mit Behinderungen an der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Die Vorteile gehen jedoch über diese Personengruppe hinaus. Auch Schwangere, ältere Menschen und Reisende mit vorübergehenden körperlichen Einschränkungen erhalten so einen besseren Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen.

Was fällt unter den EAA?

Die Richtlinie ist weitreichend und umfasst sowohl Produkte als auch Dienstleistungen. Zu den wichtigsten Punkten gehören:

  • Produkte: Smartphones, Computer für Endverbraucher, E-Reader und Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten.
  • Dienstleistungen: Elektronische Kommunikation, E-Commerce, Verkehr, Privatkunden-Banking und audiovisuelle Medien.

Wer muss die Anforderungen erfüllen: Branchen und Szenarien 

Der EAA gilt für eine Vielzahl von Branchen, die Produkte und Dienstleistungen auf dem EU-Markt anbieten, selbst wenn der Anbieter seinen Sitz außerhalb der EU hat. Hier ist eine Übersicht darüber, wer direkt betroffen ist: 

  • E-Commerce: Online-Händler, Marktplätze und SaaS-Plattformen müssen sicherstellen, dass Websites, mobile Apps und der Kundensupport gemäß den Standards EN 301 549 und WCAG 2.2 AA barrierefrei sind.
  • Finanzen: Banken, Fintech-Plattformen und Versicherungen müssen ihre Online-Banking-Schnittstellen, Zahlungssysteme und Selbstbedienungskioske für alle Nutzer zugänglich machen. 
  • Verkehr: Flug-, Bahn-, Bus- und Fährgesellschaften – sowie Ticket- und Buchungssysteme – müssen barrierefreie digitale Schnittstellen und automatisierte Dienste bereitstellen. 
  • Medien und Telekommunikation: Telekommunikationsanbieter, Streaming-Dienste und Rundfunkanstalten müssen sicherstellen, dass audiovisuelle Inhalte Untertitel, Transkripte und eine barrierefreie Navigation enthalten. 
  • Hardware und Software: Hersteller von Smartphones, E-Readern, Terminals und ähnlichen Geräten müssen Produkte mit wahrnehmbaren, bedienbaren und verständlichen Schnittstellen entwickeln. 
  • B2B- und B2G-Beschaffung: Behörden und Geschäftskunden verlangen von Zulieferern zunehmend den Nachweis der Compliance in Bezug auf Barrierefreiheit gemäß dem EAA. Daher müssen sich auch B2B-Unternehmen darauf vorbereiten. 

Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung des EAA? 

Die Strafen variieren je nach Land, können aber hohe Geldbußen (Berichten zufolge bis zu etwa drei Millionen Euro), die Rücknahme von Produkten/Dienstleistungen vom Markt und den Entzug der Geschäftserlaubnis umfassen. 

Sind Kleinstunternehmen vom EAA ausgenommen? 

Ja, bei vielen dienstleistungsbezogenen Anforderungen des EAA sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter zwei Millionen Euro ausgenommen. Für Hersteller der betroffenen Produkte können jedoch weiterhin Verpflichtungen bestehen. Ausnahmen wegen „unverhältnismäßiger Belastung“ können ebenfalls von Fall zu Fall gewährt werden. 

Gilt der EAA für Nicht-EU-Unternehmen und in bestimmten Szenarien wie bei Fluggesellschaften? 

Ja. Jeder Anbieter, der die betroffenen Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbietet, muss die Vorschriften einhalten, unabhängig vom Unternehmenssitz. So fallen beispielsweise auch Fluggesellschaften außerhalb der EU mit Abflügen aus der EU in den Geltungsbereich. 

Was, wenn die Compliance zu aufwendig ist?

Der EAA räumt ein, dass kleinere Unternehmen bei der Erfüllung aller Anforderungen vor Herausforderungen stehen könnten.

Kleinstunternehmen (in der Regel mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter zwei Millionen Euro) können von bestimmten Produkt- und Dienstleistungsverpflichtungen ausgenommen werden. Wird ein Produkt jedoch für die breite Öffentlichkeit hergestellt – wie Smartphones, Geldautomaten oder Zahlungsterminals –, muss das Herstellerunternehmen möglicherweise dennoch grundlegende Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen. 

Unternehmen, die eine Ausnahme wegen „unverhältnismäßiger Belastung“ geltend machen, müssen ihre Begründung dokumentieren und den nationalen Behörden auf Anfrage zur Verfügung stellen. 

Anforderungen an die Barrierefreiheit, die Sie erfüllen müssen

Der EAA gibt spezifische Funktionen für die Barrierefreiheit vor, die Unternehmen integrieren müssen:

  • Alternativtext für Bilder
  • Tastaturnavigation
  • Anpassbare Schriftgrößen
  • Text-to-Speech- und Speech-to-Text-Funktionen
  • Untertitel und Audiodeskriptionen
  • Barrierefreier Kundensupport

Diese Anforderungen stellen sicher, dass Ihre Produkte und Dienstleistungen wahrnehmbar, bedienbar und verständlich sind. Eine Erklärung oder ein Online-Hinweis zur Einhaltung des Gesetzes kann ebenfalls erforderlich sein.

Grundlagen der Erklärung zur Barrierefreiheit 

Gemäß dem EAA müssen die meisten Organisationen eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen, in der dargelegt wird, wie ihr Produkt oder ihre Dienstleistung die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt. Diese Erklärung sollte Folgendes enthalten: 

  • Eine Zusammenfassung der Funktionen zur Barrierefreiheit und aller bekannten Einschränkungen 
  • Einen Feedback-Mechanismus, über den Nutzer Probleme bei der Barrierefreiheit melden können 
  • Kontaktinformationen für Unterstützung oder Beschwerden 
  • Einen Link zur Durchsetzungs- oder Überwachungsbehörde im jeweiligen EU-Mitgliedstaat 

Vorlagen und Beispiele für Erklärungen zur Barrierefreiheit finden Sie bei der Europäischen Kommission und über den Accessibility Statement Generator des W3C

So weisen Sie die EAA-Konformität technisch nach (EN 301 549 + WCAG 2.2 AA) 

Um die Compliance mit dem European Accessibility Act nachzuweisen, sollten Unternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen an diesen zentralen Standards ausrichten: 

  • EN 301 549 – Die harmonisierte europäische Norm, die Anforderungen an die Barrierefreiheit von IKT-Produkten und -Dienstleistungen definiert. Sie dient als technischer Maßstab für die EAA-Konformität. EN 301 549 hier lesen
  • WCAG 2.2 AA – Die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (Web Content Accessibility Guidelines), die definieren, wie Webinhalte wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden. Mehr über WCAG 2.2 erfahren. 
  • Führen Sie regelmäßige Audits und Tests zur Barrierefreiheit durch – sowohl mit automatisierten Tools als auch durch manuelle Überprüfungen. 
  • Bewahren Sie die Dokumentation von Designentscheidungen, Audits und Behebungsmaßnahmen als Nachweis für die Sorgfaltspflicht auf. 
  • Integrieren Sie Kriterien zur Barrierefreiheit in die Beschaffungs- und Lieferantenmanagementprozesse. 

Fristen und Durchsetzung

Ab dem 28. Juni 2025 müssen alle Produkte und Dienstleistungen die Anforderungen des EAA erfüllen. Nationale Behörden in den EU-Mitgliedstaaten werden die Durchsetzung durch Marktüberwachung, Untersuchungen und Strafen bei Nichteinhaltung überwachen.

Strafen bei Nichteinhaltung 

Die Konsequenzen einer Nichterfüllung der EAA-Anforderungen variieren je nach Land, können aber Folgendes umfassen: 

  • Verwaltungsstrafen oder Geldstrafen, die von den nationalen Marktüberwachungsbehörden verhängt werden. 
  • Vorübergehende oder dauerhafte Verbote für den Verkauf oder die Bereitstellung nicht konformer Produkte und Dienstleistungen. 
  • Anordnungen zum Rückzug oder Rückruf nicht konformer Produkte vom Markt. 
  • Rufschädigung und Verlust der Berechtigung für öffentliche Aufträge. 

Jeder EU-Mitgliedstaat benennt eine für die Durchsetzung zuständige nationale Behörde – Beispiele sind die Bundesnetzagentur (BNetzA) in Deutschland und das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen (DGCCRF) in Frankreich. Unternehmen sollten sich mit der für sie zuständigen Aufsichtsbehörde vertraut machen. 

Ein Zeitplan mit wichtigen Terminen

  • 28. Juni 2021: Einführung der Normentwürfe.
  • 28. Juni 2025: Frist für die Compliance mit den Standards zur Barrierefreiheit für neue Produkte und Dienstleistungen.
  • 28. Juni 2030: Ende der Übergangsfrist für ältere Verträge und Produkte.
  • Auf unbestimmte Zeit: Selbstbedienungsterminals, die vor 2025 in Betrieb genommen wurden, können bis zu 20 Jahre lang weiterbetrieben werden.

Warum dies für Unternehmen wichtig ist

Der EAA ist nicht nur eine Checkliste – er ist eine Chance. Indem Sie auf Barrierefreiheit setzen, öffnen Sie Ihre Türen für eine breitere Zielgruppe, verbessern die Kundenzufriedenheit und erfüllen globale Standards.

„Da wir uns immer mehr in eine digitale Welt begeben, wird die Bedeutung dieses Barrierefreiheitsgesetzes immer größer. Viele Nutzer entscheiden sich für Websites und Anwendungen statt für physische Angebote (ein gutes Beispiel ist der Bankensektor, in dem über 70 % der Kundschaft digitale Banking-Anwendungen statt Filialbesuche nutzt). Deshalb müssen Menschen mit Behinderungen heute mehr denn je einen garantierten Zugang zu dieser digitalen Welt haben, ähnlich wie es in der physischen Welt bereits der Fall ist.“
Foto von Darine Fayed
Darine Fayed VP General Counsel EMEA bei Sinch

Eine schnelle Übersicht zu globalen Vorschriften für Barrierefreiheit

Gesetzgebung Geltungsbereich und Anforderungen Wer zur Einhaltung verpflichtet ist Compliance-Frist
European Accessibility Act (EAA) Schreibt vor, dass der Online-Handel mit Waren und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher barrierefrei zugänglich sein muss. Muss in nationales Recht umgesetzt werden. Alle EU-Mitgliedstaaten 28. Juni 2025
EN 301 549 EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen, die die Compliance mit WCAG 2.1 AA vorschreibt. Alle Websites und mobilen Apps öffentlicher Stellen in der EU Fortlaufend
Deutschland – BGG und BITV Das BGG regelt die Barrierefreiheit in Bundesbehörden und deren Diensten. Die BITV schreibt die Barrierefreiheit in der Informations- und Kommunikationstechnik vor. Öffentliche Einrichtungen, Behörden, Zulieferer und Auftragnehmer Fortlaufend
Deutschland – BFSG Schreibt barrierefreie Online-Shops und den gleichberechtigten Zugang für Menschen mit Behinderungen vor. Unternehmen, die online in Deutschland verkaufen 28. Juni 2025
USA – ADA, Section 508 Verbietet die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in digitalen Räumen und schreibt die Barrierefreiheit von IT vor. Öffentliche und private Einrichtungen, Beschäftigung, Bildung, Verkehr Fortlaufend
Kanada – Accessible Canada Act (ACA) Gewährleistet den Zugang zu Waren, Dienstleistungen, Beschäftigung und digitalen Inhalten. Erfordert die Compliance mit WCAG 2.0 AA Private und gemeinnützige Organisationen mit > 50 Beschäftigten sowie alle Organisationen des öffentlichen Sektors Fortlaufend
Kanada – AODA (Ontario) Schreibt vor, dass Waren, Dienstleistungen und digitale Kommunikation barrierefrei sein müssen. Organisationen des öffentlichen und privaten Sektors in Ontario Fortlaufend
Kanada – AMA (Manitoba) Schreibt die Barrierefreiheit von Websites, mobilen Apps und digitalen Inhalten vor. Organisationen des öffentlichen und privaten Sektors in Manitoba Fortlaufend
Kanada – Nova Scotia Accessibility Act Schreibt Barrierefreiheit für Dienstleistungen, IKT, Websites und mobile Apps vor. Organisationen des öffentlichen und privaten Sektors Fortlaufend
UK – Equality Act 2010 Verbietet Diskriminierung und schreibt Barrierefreiheit bei digitalen Diensten vor. Organisationen des öffentlichen und privaten Sektors Fortlaufend
UK – Public Sector Accessibility Regulations 2018 Erfordert die Compliance mit WCAG 2.1 AA und eine Erklärung zur Barrierefreiheit. Öffentliche Stellen im Vereinigten Königreich 23. September 2018
Israel – Equal Rights for People with Disabilities Act 2013 Schreibt vor, dass Websites und Apps, die Dienste/Informationen bereitstellen, gemäß WCAG 2.0 AA barrierefrei sein müssen. Öffentliche und private Websites und Apps Fortlaufend
Japan – JIS X 8341-3 Erfordert Barrierefreiheit bei Regierungswebsites und IKT. Ist von WCAG 2.0 inspiriert, aber nicht rechtlich bindend. Regierungseinrichtungen und öffentliche Dienste Fortlaufend
Australien – Disability Discrimination Act 1992 Schreibt die Compliance mit WCAG 2.0 AA für die Barrierefreiheit im Internet vor. Australische Regierung und Dienstleister Fortlaufend
Italien – Stanca Act Erfordert die Compliance mit WCAG 2.0 AA und 22 technischen Anforderungen. Öffentliche Behörden und Regierungsstellen, regionale Unternehmen, Verkehr und Telekommunikation Fortlaufend
Indien – RPD und Regierungsrichtlinien Gewährleistet die Barrierefreiheit von IKT im öffentlichen und privaten Sektor. Behörden und Organisationen der Privatwirtschaft Fortlaufend
Frankreich – Gesetz Nr. 2005-102 Artikel 47 (RGAA) Schreibt die Barrierefreiheit öffentlicher digitaler Kommunikation auf Grundlage von WCAG 2.1 AA vor. Öffentliche digitale Kommunikationsdienste in Frankreich Fortlaufend
Brasilien – L. 10.098 und Verordnung 5.296 Erfordert Barrierefreiheit bei Regierungswebsites und IKT. Regierungsbehörden und Dienstleister Fortlaufend
Spanien – Gesetz 34, Königliches Dekret 209 Schreibt vor, dass Websites der öffentlichen Verwaltung den WCAG AA-Richtlinien folgen müssen. Öffentliche Einrichtungen, staatlich finanzierte Websites Fortlaufend

Werden Sie jetzt aktiv

Der EAA ist gekommen, um zu bleiben. Unternehmen haben jetzt noch Zeit, sich anzupassen. Fangen Sie frühzeitig an, damit die Compliance keine Hürde wird. Denken Sie daran: Bei Barrierefreiheit geht es nicht nur um die Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Es geht darum, bei jeder Interaktion Vertrauen und Inklusion zu schaffen.

Seien Sie der Konkurrenz einen Schritt voraus und gestalten Sie Ihre E-Mails und digitalen Dienste barrierefrei. Mailgun unterstützt Sie dabei. Lassen Sie uns gemeinsam eine intelligentere, inklusivere Kommunikation aufbauen.